BEREICH
Flächennutzungsplanung
vorbereitende BAULEITPLANUNG
Flächennutzungsplanung
Die vorbereitende Bauleitplanung wurde von den vier Verbandsgemeinden an den Gemeindeverwaltungsverband Gullen übertragen. Damit sind die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Aufgaben des Verbandes.
Der FNP umfasst das gesamte Verbandsgebiet und stellt die geplante Nutzung der Flächen in den Grundzügen dar. Die verschiedenen Nutzungsansprüche wie Wohnen, Gewerbe, Grün, Verkehr usw. sollen damit koordiniert, gesteuert und zu einem ausgewogenen Gesamtkonzept zusammengeführt werden.
Der FNP entfaltet keine direkte Rechtskraft für Einzelne, sondern enthält Vorgaben für Behörden und die verbindliche Bauleitplanung. Diese greifen z.B. wenn es um die Genehmigung von Vorhaben oder um den Inhalt von Bebauungsplänen geht.
Der Landschaftsplan (LP) wird oft als eigenständig wahrgenommen, ist aber Bestandteil des Flächennutzungsplanes. Seine Schwerpunkte liegen auf den Themenkomplexen „Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungsvorsorge“. Der Landschaftsplan soll ein nachhaltiges und umsetzungsorientiertes Konzept zur langfristigen Entwicklung von Natur und Landschaft liefern.
Bei der Flächennutzungsplanung sind die Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu berücksichtigen. Auch Fachplanungen müssen beachtet werden.
Flächennutzungsplan 2030
Der aktuelle FNP für das Verbandsgebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen mit dem Zieljahr 2030 wurde im Jahr 2015 aufgestellt.
Planzeichnung
Folgende geplante oder bestehende Flächen werden im zeichnerischen Teil des FNP dargestellt:
- Bauflächen wie Wohnbauflächen, gemischte oder gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen (z.B. Kliniken, Messegelände)
- Flächen für Einrichtungen des Gemeinbedarfs (z.B. Schulen, Sporthallen)
- Flächen für Ver- und Entsorgung (z.B. Kläranlagen, Kraftwerke)
- Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die Hauptverkehrszüge
- Grünflächen (z.B. Parkanlagen)
- Flächen für die Landwirtschaft, Wald und Wasser
- Flächen für Nutzungsbeschränkungen (z.B. Abstandsflächen)
- Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und zur Gewinnung von Bodenschätzen
- Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Vermerkt werden ebenfalls naturschutzrechtliche Regelungen (z.B. Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete), Sanierungsgebiete aber auch Fachplanungen (z.B. übergeordnete Straßenplanungen wie Bundes- oder Landesstraßen).
Begründung
Im Textteil des FNP, dem sogenannten Erläuterungsbericht, werden die planungsrelevanten Entscheidungen und die Absichten der städtebaulichen Planung dargelegt.
Flächennutzungsplan 2030 zum Download
Flächennutzungsplanänderungen
Sofern Bebauungspläne bei der Aufstellung nicht aus den Darstellungen des FNP entwickelt sind, ist nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) eine FNP-Änderung im Parallelverfahren notwendig (außer nach § 13a BauGB). Hierbei handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit.
Das Beteiligungsverfahren bei der Änderung des FNP wird in zwei Phasen durchgeführt:
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Bereits in dieser frühen Phase der FNP-Änderung können Stellungnahmen abgegeben und Vorschläge zum Vorentwurf geäußert werden. Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt die frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Nach Beendigung der Beteiligungsfrist werden die Stellungnahmen und Vorschläge der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Planungsträger ausgewertet und in die Überarbeitung der Planung einbezogen. Die Ergebnisse werden in der anschließenden öffentlichen Auslegung vorgestellt.
In der öffentlichen Auslegung liegen neben dem Entwurf der FNP-Änderung einschl. Begründung auch die wesentlichen, bereits vorliegenden, Stellungnahmen aus. Die Bürgerinnen und Bürger können hierzu Stellungnahmen abgeben. Diese werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Dabei sind die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das Ergebnis wird zum Abschluss des Verfahrens mitgeteilt. Parallel mit der öffentlichen Auslegung erfolgt die Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.