Gemeindeverwaltungsverband Gullen

Bereich

Gaststätten & Sondergewerbe

Gaststätten & Sondergewerbe

Antrags­verfahren

Der Gemeindeverwaltungsverband Gullen ist für die Bearbeitung von verschiedenen Antragsverfahren aus den Bereichen Gaststätten&Gewerbe zuständig. Wichtige Informationen zu den einzelnen gaststättenrechtlichen Verfahren finden Sie unter der jeweiligen Dienstleistung. Bei Unklarheiten und offenen Fragen beraten wir Sie gerne.

Für bestimmte Gewerbearten benötigen Sie eine besondere Genehmigung. In der Verbandsverwaltung werden folgende Verfahren aus diesem Bereich bearbeitet:

  • Spielhallenerlaubnis
  • Erlaubnis für die Schaustellung von Personen
  • Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
  • Erlaubnis für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
  • Erlaubnis für Versteigerergewerbe
  • Erlaubnis bei gewerbsmäßiger Versteigerung

Bitte wenden Sie sich bei diesen Verfahren im Voraus an die Verbandsverwaltung. Sie erhalten dann das Antragsformular und Informationen zum Verfahren.

Hinweis: Für Gewerbeanmeldungen müssen Sie sich an die jeweilige Verbandsgemeinde wenden.

Gaststättenerlaubnis beantragen

Für den Betrieb einer Gaststätte benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis.

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe

  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
  • und wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Sie betreiben auch ein Gaststättengewerbe, wenn Sie als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe vorübergehend, etwa nur für die Dauer einer Veranstaltung, Getränke oder zubereitete Speisen abgeben.

Sie benötigen keine Gaststättenerlaubnis, wenn Sie

  • alkoholfreie Getränke ausschenken,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreichen.
  • Sie besitzen für einen Gewerbebetrieb die erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Die Räume zum Betrieb des Gewerbes oder zum Aufenthalt der Beschäftigten müssen nach Lage, Beschaffenheit, Ausstattung oder Einteilung für den Betrieb geeignet sein.
  • Die Gasträume müssen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar sein.
  • Der Gewerbebetrieb widerspricht im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse.
  • Sie haben einen Lehrgang über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse bei der IHK absolviert.

Den Antrag auf Gaststättenerlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen können Sie bei unserer Verbandsverwaltung einreichen.

Falls die Unterlagen unvollständig sind, werden die Ergänzungen bei Ihnen nachgefordert. Sobald die fehlenden Unterlagen nachgereicht wurden, wird Ihr Antrag geprüft und bearbeitet.

Zum Antrag werden auch die Betriebsgemeinde und die Wohnsitzgemeinde und ggf. weitere Stellen angehört. Wenn die Stellungnahmen vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Gaststättenerlaubnis erteilt.

  • Ausgefüllter Antrag auf Gaststättenerlaubnis
  • Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses
  • Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde
  • Nachweis der IHK, dass Sie an einem Lehrgang über Lebensmittelrecht teilgenommen haben
  • Nachweis über die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt
  • Gewerbeanmeldung (bei der Standortgemeinde)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • aktuelle Baupläne, Grundrisszeichnungen und Lagepläne
  • Kopie des Pachtvertrags
  • Auszug aus dem Handelsregister (falls vorhanden) ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
  • Ausgefüllter Antrag auf Gaststättenerlaubnis
  • Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses
  • Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Nachweis der IHK, dass Sie an einem Lehrgang über Lebensmittelrecht teilgenommen haben
  • Nachweis über die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt
  • Gewerbeanmeldung
    (bei der Standortgemeinde)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • aktuelle Baupläne, Grundrisszeichnungen und Lagepläne
  • Kopie des Pachtvertrags
  • Auszug aus dem Handelsregister (falls vorhanden) ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
  • Ausgefüllter Antrag auf Gaststättenerlaubnis
  • Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses
  • Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde
  • Nachweis der IHK, dass Sie an einem Lehrgang über Lebensmittelrecht teilgenommen haben
  • Nachweis über die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt
  • Gewerbeanmeldung (bei der Standortgemeinde)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • aktuelle Baupläne, Grundrisszeichnungen und Lagepläne
  • Kopie des Pachtvertrags
  • Auszug aus dem Handelsregister (falls vorhanden) ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))

Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Bau- und Gewerbegebührensatzung.

Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen

Falls Sie einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen möchten, aber noch nicht alle für die Gaststättenerlaubnis erforderlichen Unterlagen vorlegen können, ist die Erteilung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis möglich.

  • Sie übernehmen die Gaststätte räumlich und im Betrieb unverändert von der Vorgängerin oder dem Vorgänger.
  • Die Gaststätte war nicht länger als ein Jahr geschlossen

Den Antrag auf die vorläufige Gaststättenerlaubnis können Sie bei unserer Verbandsverwaltung einreichen.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die vorläufige Gaststättenerlaubnis innerhalb von 15 Tagen nach Antragstellung erteilt. Die vorläufige Gaststättenerlaubnis gilt drei Monate. Sofern nach Ablauf der drei Monate alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die endgültige Gaststättenerlaubnis erteilt.  

  • Ausgefüllter Antrag auf Gaststättenerlaubnis
  • Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis der IHK, dass Sie an einem Lehrgang über Lebensmittelrecht teilgenommen haben
  • Nachweis über die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt
  • Gewerbeanmeldung
  • Bescheinigung in Steuersachen
  • aktuelle Baupläne, Grundrisszeichnungen und Lagepläne
  • Kopie des Pachtvertrags
  • Auszug aus dem Handelsregister (falls vorhanden) ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))

Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Bau- und Gewerbegebührensatzung.

Gestattung für einen Zeitraum von mehr als 4 Tage beantragen

Falls Sie aus einem besonderen Anlass für einen vorübergehenden Zeitraum (wenige Tage/Wochen) alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).

Insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ereignissen (wie zum Beispiel Volks‐ und Stadtteilfesten oder Weihnachtsmärkten) sowie für die Durchführung sonstiger öffentlicher Veranstaltungen (wie Vereinsfeste, Konzerte oder Lesungen) kann der Ausschank von alkoholischen Getränken vorübergehend unter erleichterten Voraussetzungen erlaubt werden.

Keine Gestattung ist erforderlich, soweit im Rahmen zeitlich begrenzter öffentlicher Ereignisse lediglich Speisen und/oder alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.

Hinweis: Wenn Sie alkoholische Getränke vorübergehend für einen Zeitraum von bis zu 4 Tagen ausschenken möchten, ist für die Gestattung die Gemeindeverwaltung der jeweiligen Verbandsgemeinde zuständig, in der der Ausschank stattfinden soll. Falls der vorrübergehende Zeitraum mehr als 4 Tage beträgt, ist unsere Verbandsverwaltung für die Gestattung zuständig.

  • Sie besitzen die persönliche Zuverlässigkeit zur Führung eines Gaststättengewerbes.
  • Die Räume bzw. Freiflächen, die für den Ausschank genutzt werden, müssen für einen sicheren Gastronomietrieb geeignet sein.
  • Der Nutzung der Räume bzw. Freiflächen für den Ausschank dürfen keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
  • Ein besonderer Anlass liegt vor. Als besonderer Anlass gelten insbesondere Ereignisse, die außerhalb der eigenen Einflusssphäre liegen, zum Beispiel die Teilnahme an einem Stadtfest oder Weihnachtsmarkt. Ein besonderer Anlass kann auch selbst begründet werden, soweit der Alkoholausschank lediglich als Nebenleistung zu einem eigenständigen Ereignis angeboten wird, zum Beispiel bei Jahresfeiern von Vereinen, Konzerte oder Lesungen.

Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor dem Ereignis, an dem alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, bei unserer Verbandsverwaltung einzureichen.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Gestattung erteilt.

  • Ausgefüllter Antrag auf Gestattung
  • im Einzelfall:  weitere Unterlagen zum Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit oder der Eignung von Räumen und Freiflächen für einen sicheren Gastronomiebetrieb (zum Beispiel polizeiliches Führungszeugnis, Baugenehmigung, etc).

Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Bau- und Gewerbegebührensatzung.

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