Bereich
Gewässer
Erhaltung, Pflege & Entwicklung
Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung im Bereich der Verbandsgemeinden ist Aufgabe des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen. In diesem Gebiet gehören grundsätzlich alle Oberflächengewässer zu den Gewässern II. Ordnung. Ausgenommen sind nur Gräben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung.
Die Gewässerunterhaltung ist eine öffentliche-rechtliche Verpflichtung und begründet keinen Rechtsanspruch gegen die Träger der Unterhaltungslast. Wasserbenutzungsanlagen und sonstige Anlagen sind von den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern zu unterhalten.
Naturnahe Fließgewässer sind die Lebensadern unserer Landschaft. Sie befinden sich in einem Gleichgewicht und benötigen nur selten Unterhaltungsmaßnahmen. Diese beschränken sich meist auf die pflegende Nutzung der Ufergehölze oder die gelegentliche Mahd der Böschung.
Bei notwendigen Unterhaltungen ist deshalb auf diesen Zustand hinzuarbeiten. Heute ist nicht mehr alleine der Wasserabfluss im Fokus, sondern vielmehr die Sicherstellung aller Funktionen von aquatischen Ökosystemen. So umfasst laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers seine Pflege und Entwicklung. Eine Gewässerunterhaltung mit dem Ziel der ökologischen Verbesserung ist heute nicht mehr Kür, sondern Pflicht.
Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere
- die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
- die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
- die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen.
Erhaltung, Pflege & Entwicklung
Anforderungen & Ziele
Die Gewässerunterhaltung muss sich auch an den Bewirtschaftungszielen des Wasserhaushaltsgesetzes ausrichten und darf diese nicht gefährden.
Diese Ziele sind
- keine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustands
- Erhalten oder Erreichen eines guten ökologischen und chemische Zustands
Weitere Anforderungen an die Gewässerunterhaltung ergeben sich aus anderen Rechtsgebieten, z. B. der Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Gewässer und ihre Ufer sind häufig auch gesetzlich geschützte Biotope.
Prinzipiell sind der ordnungsgemäße Wasserabfluss und ökologische bzw. naturschutz-rechtliche Belange keine Gegensätze, sondern können bei der Gewässerunterhaltung in den meisten Fällen problemlos kombiniert werden. Wichtig ist hier eine umsetzungsorientierte Abstimmung. Eigenmächtige Maßnahmen durch Angrenzende ohne eine Beteiligung der Gemeinde sind unzulässig.
Deshalb müssen Umfang und Ausführung der Maßnahmen im Vorfeld mit uns abgestimmt werden. Die Infoblätter des LEV Ravensburg geben ebenfalls wichtige Hinweise.
Erhaltung, Pflege & Entwicklung
Gewässerschau
Das Wassergesetz Baden-Württemberg verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau, an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Der Gemeindeverwaltungsverband Gullen ist auf dem Gebiet der Gemeinden Bodnegg, Grünkraut, Schlier und Waldburg Träger der Unterhaltungslast für deren Gewässer.
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer, sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren zeitnahe Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen, wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner, aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast gem. § 101 Wasserhaushaltsgesetz dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer, sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Wir bitten die Anwohner bzw. Anlieger um Verständnis.
Die Gewässerschau wird vom Gemeindeverwaltungsverband Gullen mit dem Landratsamt Ravensburg durchgeführt. Betroffene Gewässeranlieger werden rechtzeitig schriftlich zum Termin eingeladen.
Termine der Gewässerschau im Verbandsgebiet:
Die nächste Gewässerschau des Gemeindeverwaltungsverband Gullen für die Gemeinde Waldburg findet am Donnerstag, den 11. April 2024 zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr statt. Hier werden gemeinsam mit dem Landratsamt Ravensburg das Gewässer Edensbach und das Gewässer NN-FF 2 überprüft.