Gemeindeverwaltungsverband Gullen

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.gvv-gullen.de veröffentlichten Website des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 15.09.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Barriere:
  • Beschreibung: Die Geomap (interaktiver Ortsplan) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich
  • Maßnahmen: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden
  • Barrierefreie Alternative: Alle, den Kartenpins (z.B. Firmen, Kindergärten etc.) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen, Kontaktdaten und eventuell die Öffnungszeiten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen. In fast allen Fällen befinden sich die Adressangaben im Infobereich direkt neben den Karten
  1. Barriere:
  • Beschreibung: Aktuell sind die Bilder der Fotoalben noch nicht ausreichend betitelt, und daher nicht barrierefrei zugänglich.
  • Maßnahmen: Ein Mitarbeiter des GVV wird die Bilder nachträglich beschriften.
  • Zeitplan: Für die Überarbeitung besteht noch kein konkreter Zeitplan.

     

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

  1. Teilbereich:
  • Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente (z.B. Online-Formulare) sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Der GVV Gullen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema „Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente“, sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden dem GVV Gullen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht vom GVV überarbeitet werden. Der GVV Gullen ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
  1. Teilbereich:
  • Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann der GVV Gullen bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.05.2023 erstellt und zuletzt am 02.05.2023 überprüft und aktualisiert. Die Erstellung wurde über eine Selbstprüfung vorgenommen.

 

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.

Ansprechperson Barrierefreiheit des GVV Gullen:

Hannah Rothenhäusler
hannah.rothenhaeusler@gvv-gullen.de
0751/7693523

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Stephanie Aeffner
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

Telefonnummer: 0711 279-3358 oder 0711 279-3360 (Geschäftsstelle)
Poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Presse-und-Aktuelles/Links/links_node.html

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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