Gemeindeverwaltungsverband Gullen

Bauen & Wohnen

Beratung & Auskünfte

Arild Schlögl

Bauverständiger /
Verbands­baumeister

Karin Rundel

Sachbearbeitung

Tobias Aberle

Leitung Untere Baurechtsbehörde

Dienstleistungen

Bauberatung

Für ein Bauvorhaben ist in der Regel ein Antragsverfahren notwendig. Unter Anträge und Verfahren haben wir einige Informationen zu den einzelnen Verfahren für Sie zusammengestellt. Falls Sie dennoch offene Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an uns wenden. Bei Bedarf können Sie auch einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Im Vorfeld zu einem Bauantragsverfahren können Sie beispielsweise folgende Informationen anfragen:

  • Verfahrensfreiheit oder Genehmigungspflicht eines Vorhabens
  • Informationen über Baugenehmigungs-, vereinfachtes Baugenehmigungs-, Kenntnisgabe- und des AAB-Verfahrens und die hierfür notwendigen Unterlagen
  • Rahmenbedingungen (Festsetzungen im Bebauungsplan, Denkmalschutz, Altlasten, etc.)

Auskunft Bauarchiv

In unserem Bauarchiv befinden sich Bauakten, Pläne und statische Berechnungen.

Akten, Pläne und statische Berechnungen können Sie persönlich bei uns einsehen. Pläne und statische Berechnungen können Sie auch ausleihen. Alternativ können Sie Auszüge aus dem Bauarchiv auch per E-Mail über info@gvv-gullen.de anfordern. Bitte geben Sie hierbei die Adresse oder die Flurstücksnummer mit Gemarkung an.

Hinweis:
Akteneinsicht und Ausleihe von Plänen können wir nur den Eigentümern gewähren. Anderen Personen müssen eine Vollmacht vorlegen.

Ausleihe: 5 € / Woche

50 € Kaution müssen hinterlegt werden

Scan oder Kopie: 0,50 € / Seite

Auskunft Bebauungsplan

Im Bebauungsplan wird von der Gemeinde festgesetzt, in welcher Art und Weise die Bebauung von Grundstücken möglich ist. Ein Bebauungsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil und einem Textteil.

Im Bebauungsplan finden Sie beispielsweise folgende Festsetzungen:

  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Bauweise
  • Überbaubare Grundstücksflächen
  • Höchstzulässige Zahl der Wohnungen
  • Örtliche Verkehrsflächen

In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.

Hinweis:
Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Wenn das Grundstück in einem bebauten Gebiet ohne Bebauungsplan (unbeplanter Innenbereich) liegt, muss sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Liegt das Grundstück außerhalb der bebauten Gebiete (Außenbereich), darf es grundsätzlich nicht bebaut werde. Nach dem Baugesetzbuch sind jedoch Ausnahmen möglich.

Sie können den Bebauungsplan entweder persönlich bei uns einsehen oder per E-Mail über info@gvv-gullen.de anfordern. Bitte geben Sie hierbei ist die Adresse oder die Flurstücksnummer mit Gemarkung an.

Auskunft Baulastenverzeichnis

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber der Baurechtsbehörde, mit denen Grundstücke belegt werden können. Mit der Übernahme einer Baulast verpflichtet sich die Grundstückseigentümer etwas mit Bezug auf das Grundstück zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

Beispiel:
Ein Grundstückseigentümer verpflichtet sich, die Abstandsfläche bestimmter baulicher Anlagen eines Nachbarn auf seinem eigenen Grundstück unterzubringen oder für die ein Geh- und Fahrrecht für die Erschließung einzuräumen.

Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten, mit denen Grundstückseigentümer privatrechtliche Verpflichtungen übernehmen. Grunddienstbarkeiten werden in das Grundbuch eingetragen, das beim Grundbuchamt geführt wird.

Hinweis:
Baulasten werden nicht im Grundbuch, sondern nur im Baulastenverzeichnis eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie im Vorfeld daher nicht nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, sondern immer auch eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einholen.

Das Baulastenverzeichnis wird von der jeweiligen Verbandsgemeinde geführt.

Für eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis können Sie sich an folgende Ansprechpersonen wenden:

Bodnegg:
Beatrice Schlenzig
schlenzig@bodnegg.de
Tel. 07520 9208-15 

Grünkraut:
Sonja Erath-Klumpp
sonja.erath-klumpp@gruenkraut.de
Tel. 0751  7602-11 

Schlier:
Julia Dieing
dieing@schlier.de
Tel. 07529 977-22 

Waldburg:
poststelle@gemeinde-waldurg.de
Tel. 07529 9717-0 

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