Gemeindeverwaltungsverband Gullen

Aktuelles

Dezember 2024: Bauantragsverfahren im GVV ab 01.04.2025 nur noch digital

Der Landesgesetzgeber sieht in der aktuellen Landesbauordnung vor, dass Bauanträge ab 01.01.2025 nur noch digital eingereicht werden. Als Plattform für das digitale Baugenehmigungsverfahren dient das landeseinheitliche Verfahren „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW). Das Virtuelle Bauamt ist eine End-to-End-Lösung. Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle […]

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November 2024: Gewinnerinnen des PENDLA-Wettbewerbs

Die Gewinnerinnen des PENDLA-Wettbewerbs stehen fest: Birgit Salzgeber und Rebekka Vögele aus Leutkirch freuen sich über den Gewinn. Die beiden Frauen leben in Leutkirch und arbeiten bei der Firma Hexagon in Waldburg. Zweimal die Woche machen sie sich gemeinsam auf den Weg zur Arbeit. An anderen Wochentagen funktioniert die Fahrgemeinschaft aufgrund von Homeoffice oder abweichenden

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Juni 2024: Stadtradeln 2024

Beim STADTRADELN werden Menschen spielerisch angeregt, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Denn wer drei Wochen geradelt ist, nimmt dieses Verkehrsmittel danach anders wahr. Der Wettbewerb des Klima Bündnis wird in Baden-Württemberg im Rahmen der Landesinitiative RadKULTUR gefördert. Das Klima Bündnis ist ein großes Netzwerk von Städten, Gemeinden und Landkreisen

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Mai 2024: Der PENDLA-Wettbewerb 2024

Gemeinsam statt einsam – mit Fahrgemeinschaften Menschen kennenlernen, Geld sparen und nebenbei die Verkehrswende in der Region voranbringen. Sie sind Teil einer Fahrgemeinschaft, die sich über die Mitfahrplattform PENDLA gebildet hat oder können sich vorstellen, dies noch zu werden? Dann machen Sie mit beim PENDLA-Wettbewerb. Zeitraum: 15.05.2024 bis 31.10.2024 Preisverleihung: Dezember 2024 Preise: Gutscheine für

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Informationen über die aktuelle Änderung der Landesbauordnung

Am 25.11.2023 ist das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz ergeben sich unter anderem folgende Änderungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO):   Antragseinreichung: Um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, sind Anträge und Bauvorlagen ab sofort direkt bei der unteren Baurechtsbehörde einzureichen und nicht mehr über die Gemeinden. Ab dem 01.01.2025 können Anträge

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