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Änderung der Zuständigkeit des Gutachterausschusses seit 01.01.2020

Im Herbst 2017 ist die neue Gutachterausschussverordnung (GuAVO) in Kraft getreten.
Ziel dieser Verordnung ist es, leistungsfähigere Einheiten im Bereich des Gutachterausschusswesens zu bilden. Mit der Novellierung der GuAVO werden nun wichtige Voraussetzungen für die Verbesserung bei der Aufgabenerfüllung der Gutachterausschüsse geschaffen. Benachbarten Gemeinden innerhalb eines Landkreises wird die Möglichkeit gegeben, einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit einer Geschäftsstelle zur sachgerechten Aufgabenerfüllung zu bilden.

Besonders wichtig wird eine Kooperation im Zuge der Grundsteuerreform. Das Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr 2018 entschieden, dass die jetzige Bemessungsgrundlage nach den Einheitswerten von 1964 verfassungswidrig ist, da
hierdurch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes erfolgt.

Die Umsetzung der Grundsteuerreform erfordert insbesondere, dass rechtzeitig, flächendeckend und fachlich qualifiziert ermittelte Bodenrichtwerte und Wertermittlungsfaktoren zur Verfügung stehen.

Um die notwendige Rechtssicherheit und Erledigungsqualität für die Gemeinden zu gewährleisten, ist eine Bündelung gemeindlicher Zuständigkeiten mit gemeinsamen Gutachterausschüssen erforderlich, bzw. ein funktionierendes Mittel. Diese Anforderung kann durch Schaffung größerer Zuständigkeitsbereiche mit zusammenhängenden Marktund
Verwaltungsstrukturen, sowie einer belastbaren Datenlage erreicht werden.

Grundsätzlich erfüllt der bisherige gemeinsame Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen diese Anforderungen und hat die Vorschriften auch entsprechend umgesetzt.

Die neue Gutachterausschussverordnung, bzw. ein Eckpunktepapier des MLR sieht hierzu verschiedene Voraussetzungen vor. U.a. sollen leistungsfähige Einheiten für die Ermittlung der Grundstücksmarktdaten gebildet werden, so dass eine Richtzahl von rd. 1.000 auswertbaren Kauffällen zur Verfügung steht. Im Verbandsgebiet liegen im Bemessungszeitraum lediglich ca. 120 – 150 Kauffälle vor, so dass dieser Anforderung nicht gefolgt werden kann.

Die Verbandsgemeinden Bodnegg, Grünkraut, Schlier und Waldburg sind deshalb dem gemeinsamen „Gutachterausschuss im württembergischen Allgäu" zum 01.01.2020 beigetreten, dem bereits die Gemeinden Wangen, Achberg, Amtzell, Argenbühl, Isny und Kißlegg angehören.

Der Gemeindeverwaltungsverband Gullen ist somit mit Ablauf des 31.12.2019 nicht mehr für die Aufgaben des Gutachterausschusses zuständig und hat die erforderlichen Schritte mit Wangen zur Übertragung der Aufgaben in die Wege geleitet.

Hier finden Sie die Kontaktdaten des neuen Gutachterausschusses:

Geschäftsstelle Gutachterausschuss im württembergischen Allgäu
Kornhaus
Postplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
Tel.: 07522 / 74 164
Fax.: 07522 / 74 177
E-Mail: gutachterausschuss@wangen.de

Weitere Informationen über den neuen Gutachterausschuss erhalten Sie hier: