Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 16. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen im Bereich des vorhabenbezogenen Bebeauungsplanes „Agri-PV-Anlage Neuwaldburg“
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 16. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV-Anlage Neuwaldburg“ wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Im Dienstgebäude des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen, Besprechungszimmer, sowie im Rathaus der Gemeinde Waldburg wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.09.2025 bis 20.10.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten, sowie im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Waldburg und der Internetseite des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen im gleichen Zeitraum Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die allgemeinen Öffnungszeiten:
- Rathaus Gemeinde Waldburg, Hauptstraße 20, 88289 Waldburg
Mo. – Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr und Do.: 17:00 – 18:30 Uhr - Dienstgebäude des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen, Kaufstraße 11, 88287 Grünkraut-Gullen, 1. Stock
Mo., Di., Do.: 08:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich Mi. 14:00 – 17:30 Uhr
Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche Bekanntmachung.
