Im Zuge der Umstellung des kameralen Rechnungswesens auf das neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR), welches nach Beschluss durch die Verbandsversammlung vom 11.06.2020 eingeführt wurde, hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung vom 10.12.2024 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst, der hiermit bekanntgemacht wird:
- Die Verbandsversammlung stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 619.072,14 € fest.
Folgende Vereinfachungsregelungen wurden angewandt und werden hiermit beschlossen:
- Verzicht auf den Ansatz von beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen die zum EÖB-Stichtag älter als 6 Jahre sind gem. § 62 Abs. 1 S. 4 GemHVO.
- Ansatz von Vermögensgegenständen nach Erfahrungswerten bei nicht ermittelbaren AHK gem. § 62 Abs. 2 S. 1 GemHVO.
- Bilanzierung von erhaltenen Investitionszuschüssen gem. § 62 Abs. 6 S. 3 GemHVO.
- Bilanzierung von erhaltenen Investitionszuweisungen und -beiträgen nach der Bruttomethode gem. § 40 Abs. 4 S. 2 GemHVO.
- Verzicht auf den Ansatz von beweglichen Vermögensgegenständen, deren AHK im Einzelfall 1.000 € nicht überschreiten gem. § 46 Abs. 2 i. V. m. § 38 Abs. 4 GemHVO.
- Verzicht auf den Ansatz von Rückstellungen gem. § 41 Abs. 2 GemHVO
- Die Verbandsversammlung wird beauftragt, den Beschluss zur Feststellung der Eröffnungsbilanz öffentlich bekannt zu machen.
Die Eröffnungsbilanz mit Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen wird von Montag, 20.01.2025 bis Freitag, den 31.01.2025 in der Verbandsverwaltung des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen, Kaufstr. 11, 88287 Grünkraut, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht ausgelegt.
Grünkraut-Gullen, den 17.01.2025
Gez. Patrick Söndgen, Verbandsvorsitzender