18. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen im Bereich der Gemeinde Waldburg „Bauhof und Gemeinbedarf“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen hat in seiner Sitzung am 05.05.2026 die Aufstellung der 18. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen im Bereich der Gemeinde Waldburg „Bauhof und Gemeinbedarf“ beschlossen.
Der Flächennutzungsplan stellt den betroffenen Bereich derzeit als Grünfläche für Sportplatz und Tennisplatz, geplante Grünfläche für Sportplatz, Ausgleichsfläche, sowie Fläche für den Gemeinbedarf (Bauhof und Feuerwehr) dar. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für weiteren Gemeinbedarf bzw. die Bauhofnutzung geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist im Lageplan dargestellt.
Grünkraut – Gullen, den 13.05.2026
gez. Patrick Söndgen, Verbandsvorsitzender
