Gemeindeverwaltungsverband Gullen

Öffentliche Bekanntmachung: 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 im Bereich der Gemeinde Grünkraut („Bauhof und Feuerwehrhaus“)

Das Landratsamt Ravensburg hat die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen am 09.04.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 im Bereich der Gemeinde Grünkraut („Bauhof und Feuerwehrhaus“) mit Verfügung vom 22.05.2025, Aktenzeichen: BLP/2143/22/401-621.31-Ge, aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. 

Die Teiländerung liegt im Bereich der Gemeinde Grünkraut. Der räumliche Geltungsbereich der Teiländerung ist im Lageplan der Fassung vom 10.03.2025 dargestellt. 

Die 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 im Bereich der Gemeinde Grünkraut („Bauhof und Feuerwehrhaus“) wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB). Hierzu können die Unterlagen während der Öffnungszeiten im Dienstgebäude des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen, Kaufstraße 11, 88287 Grünkraut – Gullen eingesehen werden. Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 – 17:30 Uhr.

Sie finden die Unterlagen ebenfalls unter folgendem Link auf der Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen:

www.gvv-gullen.de/Aufgabenbereiche/Flaechennutzungsplan/wirksame/rechtskräftige-Bauleitpläne

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Gullen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Grünkraut – Gullen, den 05.06.2025

gez. Patrick Söndgen, Verbandsvorsitzender

 

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