wirksame / rechtskräftige Bauleitpläne neu
Der aktuelle Flächennutzungsplan mit dem Zieljahr 2030 wurde mit der Bekanntmachung der Ge-nehmigung am 18.12.2015 wirksam.
- Textteil (10 MB)
- Kartenblatt Flächennutzungsplan 2030 Nord (16 MB)
- Kartenblatt Flächennutzungsplan 2030 Süd (16 MB)
Die 1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 im Bereich der Gemeinde Schlier (Oberankenreute und Eibesch-West) wurde mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 03.05. bzw. 04.05.2018 wirksam.
Die 2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 im Bereich der Gemeinde Grünkraut (1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gullen V") wurde mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 30.08. bzw. 31.08.2018 wirksam.
Die 3. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 im Bereich der Gemeinde Grünkraut (Dorfmarkt Grünkraut) wurde mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 30.01. bzw. 31.01.2020 wirksam.
Die 4. Teiländerung des Flächennutzungsplans 2030 des Gemeindeverwaltungsverbands Gullen im Bereich der Gemeinde Bodnegg (Klinik Wollmarshöhe) wurde mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 18.03. bzw. 19.03.2021 wirksam.
Die 5. Teiländerung des Flächennutzungsplans 2030 des GVV Gullen im Bereich der Gemeinde Schlier (Wetzisreute-Ost, Unteres Tal und Erweiterung Unteres Tal) wurde wirksam mit Bekanntmachung in den Amtsblättern (Bodnegg 28.07.2022, Grünkraut, Schlier und Waldburg am 29.07.2022).
Die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplans 2030 im Bereich der Gemeinde Waldburg (Kindergarten Kohlhaus)
Die 7. Teiländerung des Flächennutzungsplans des GVV Gullen im Bereich der Gemeinde Bodnegg (im Bereich des Bebauungsplans Kofeld V) wurde wirksam mit Bekanntmachung in den Amtsblättern (Bodnegg am 12.01.2023, Grünkraut, Schlier und Waldburg am 13.01.2023).
Die 9. Teiländerung des Flächennutzungsplans 2030 des GVV Gullen im Bereich der Gemeinde Schlier (Wetzisreute, Richlisreute) wurde wirksam mit Bekanntmachung in den Amtsblättern (Bodnegg 01.12.2022, Grünkraut, Schlier und Waldburg am 02.12.2022).
Im Bereich Wetzisreute
Im Bereich Richlisreute
Die 9. Teiländerung des Flächennutzungsplans des GVV Gullen im Bereich der Gemeinde Schlier (Eratstain) wurde wirksam mit Bekanntmachung in den Amtsblättern (Bodnegg am 12.01.2023, Grünkraut, Schlier und Waldburg am 13.01.2023).