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Mein Dienstrad – Das Dienstwagenprivileg für´s Fahrrad

Dienstrad

Berufsverkehr, der tägliche Kampf um Parkplätze vor dem Unternehmen, gestresste Mitarbeiter. Kommt Ihnen das vertraut vor?

Dank einer neuen Steuerregelung gilt das Dienstwagenprivileg (die sog. 1 %-Regel) seit 2012 auch für Fahrräder und Pedelecs. Für Sie als Arbeitgeber ist die Teilnahme am Dienstfahrrad-Konzept kostenneutral und leicht realisierbar. Ihre Mitarbeiter können ihr Wunschrad über Sie, ihren Arbeitgeber, beziehen und damit günstig und umweltschonend mobil sein – ob auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit. Das Rad wird als Gehaltsumwandlung über die monatliche Gehaltsabrechnung finanziert.

Fördern Sie die klimaneutrale Mobilität Ihrer Mitarbeiter und profitieren Sie von einer fitten Belegschaft und weniger krankheitsbedingten Fehltagen.

Weitere Informationen erhalten Sie zum Beispiel unter:

https://www.jobrad.org/ oder https://www.mein-dienstrad.de/