Bauen & Wohnen
Digitales Bauamt
Wir bitten um Beachtung, dass Sie ihre Unterlagen vom 01.01.2025 bis einschließlich 31.03.2025 zusätzlich zur digitalen Einreichung über ViBa-BW auch in Papierform beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen einreichen müssen. Ab dem 01.04.2025 können Sie ihre Unterlagen ausschließlich digital über ViBa-BW einreichen.
Digitale Baugenehmigung über ViBa-BW:
Über untenstehenden Button gelangen Sie zur digitalen Baugenehmigung des Gemeindeverwaltungsverband Gullen:
Als Plattform für das digitale Baugenehmigungsverfahren dient das landeseinheitliche Verfahren „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (kurz: „ViBa-BW“), welches ein End-to-End-Lösung von der Antragstellung, über die Beteiligung von Behörden und der Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung darstellt.
Durch den digitalen Vorgangsraum, in dem Bauherrschaft, Baurechtsamt und alle betroffenen Behörden direkt und ohne Zeitverzögerungen am Bauantrag arbeiten können, soll die Antragsbearbeitung schneller und komfortabler erfolgen.
Die Bauherrschaft benötigt für das digitale Verfahren den digitalen Identitätsnachweis (BundID). Die Registrierung erfolgt mittels Personalausweis oder Elster Zertifikat.
Weitere Informationen, wie beispielsweise zur Antragseinreichung, erhalten Sie untenstehend.
Folgende Leistungen können im virtuellen Bauamt abgerufen werden:
- Beantragung einer Verlängerung der Baugenehmigung (§ 62 LBO)
- Beantragung einer Verlängerung des Bauvorbescheids (§§ 57 Abs. 2, 62 LBO)
- Beantragung eines Vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens (§ 52 LBO)
- Beantragung einer Verlängerung des Bauvorbescheids (§§ 58 Abs. 2, 62 LBO)
- Kenntnisgabe (§ 51 LBO)
- Kenntnisgabe nach Abbruch einer Anlage
Hinweis: Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten können Sie unter „Beantragung einer Baugenehmigung (§ 58 Abs. 1 LBO) einreichen.