Bauen & Wohnen
Digitales Bauamt
Ab Dienstag, den 01.04.2025 können Anträge ausschließlich digital über die Plattform „ViBa-BW“ beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen eingereicht werden!
Digitale Baugenehmigung über ViBa-BW:
Über untenstehenden Button gelangen Sie zur digitalen Baugenehmigung des Gemeindeverwaltungsverband Gullen:
Als Plattform für das digitale Baugenehmigungsverfahren dient das landeseinheitliche Verfahren „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (kurz: „ViBa-BW“), welches ein End-to-End-Lösung von der Antragstellung, über die Beteiligung von Behörden und der Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung darstellt.
Durch den digitalen Vorgangsraum, in dem Bauherrschaft, Baurechtsamt und alle betroffenen Behörden direkt und ohne Zeitverzögerungen am Bauantrag arbeiten können, soll die Antragsbearbeitung schneller und komfortabler erfolgen.
Die Bauherrschaft benötigt für das digitale Verfahren den digitalen Identitätsnachweis (BundID). Die Registrierung erfolgt mittels Personalausweis oder Elster Zertifikat.
Weitere Informationen, wie beispielsweise zur Antragseinreichung, erhalten Sie untenstehend.
Folgende Leistungen können im virtuellen Bauamt abgerufen werden:
- Beantragung einer Verlängerung der Baugenehmigung (§ 62 LBO)
- Beantragung einer Verlängerung des Bauvorbescheids (§§ 57 Abs. 2, 62 LBO)
- Beantragung eines Vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens (§ 52 LBO)
- Beantragung einer Verlängerung des Bauvorbescheids (§§ 58 Abs. 2, 62 LBO)
- Kenntnisgabe (§ 51 LBO)
- Kenntnisgabe nach Abbruch einer Anlage
Hinweis: Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten können Sie unter „Beantragung einer Baugenehmigung (§ 58 Abs. 1 LBO) einreichen.
Hilfe bei der Anmeldung
Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgeramt auf dem Rathaus beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.
Für die Antragstellung als Unternehmen benötigen Sie ein Unternehmenskonto – „Mein Unternehmenskonto“ – kurz MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.
Tipps und Tricks für Ihre digitale Antragstellung
Für die Antragstellung benötigen Sie Zugriff auf ein geeignetes Anmeldeverfahren. Sollten Sie noch kein entsprechendes Anmeldeverfahren nutzen, beantragen Sie sich zunächst einen solchen Zugriff. Dies erfolgt über einen Online-Dienst.
Den Zugangs-Code für Ihr Elster-Zertifikat erhalten Sie auf postalischem Weg, was bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann. Für das BundID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis (für Privatpersonen) ist ggf. die Aktivierung der Online-Funktion ihres Personalausweises auf dem Bürgeramt ihrer Gemeinde notwendig.
Der digitale Bauantrag selbst wird über einen Online-Dienst beantragt. Da es sich um einen neuen Online-Dienst handelt, fehlt die entsprechende Routine im Umgang damit.
Nehmen Sie sich für die Vorbereitung der ersten Antragstellung sowie Durchführung der Antragstellung daher ausreichend Zeit und planen Sie genügend Vorlauf ein, falls Sie sich bisher noch nicht für ein sicheres Anmeldeverfahren registriert haben.
Legen Sie fest, wer den Bauantrag über das digitale Bauamt beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen elektronisch einreicht – nicht immer muss dies über die entwurfsverfassende Person erfolgen.
An einem Bauantrag können Planverfassende, die Bauherrschaft und weitere Beteiligte gemeinsam über den Online-Dienst ViBa-BW zusammenarbeiten und miteinander kommunizieren, um die Unterlagen für einen Bauantrag einzureichen.
Die Kommunikation zwischen der Baurechtsbehörde und den Einreichenden ist nach erfolgter digitaler Einreichung jedoch nur in einer sogenannten 1:1-Beziehung möglich.
Der Nutzende, der den Antrag über ViBa-BW einreicht – also diese Funktion auslöst – ist bis zum Ende der Antragsbearbeitung der alleinige Kommunikationspartner der Baurechtsbehörde.
Alle Nachrichten, die über die Online-Plattform ausgetauscht werden, können ausschließlich vom Nutzenden gelesen und beantwortet werden. Daher kann es je nach Einzelfall sinnvoll sein, dass die Entwurfsverfassung den Antrag selbst letztendlich nicht digital einreicht, sondern der Bauherr bzw. die Bauherrin.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten die Vertretung der Bauherrenschaft zu regeln:
- Freizeichnung: Über den Reiter „Zusammenarbeit“ kann die Bauherrschaft für die gemeinsame Vorbereitung des Bauantrags und für die Freizeichnung eingeladen werden. Diese muss sich mit einem Onlineausweis über ein BundID-Konto oder ein ELSTER-Zertifikat (Privatpersonen) verifizieren.
- Vollmacht: Falls die Funktion „Freizeichnung“ nicht zur digitalen Freigabe der Antragsunterlagen durch die Bauherrschaft genutzt wird, verlangt das System das Hochladen einer Vollmacht.
Um sicherzustellen, dass die Einreichung rechtlich korrekt ist, muss eine der beiden Methoden für die Bevollmächtigung verwendet werden.
Nach der Einreichung erfolgt die weitere Kommunikation ausschließlich über die Person, die den Antrag eingereicht hat.
Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller immer die Bauherrenschaft ist und nicht der Entwurfsverfasser oder der sonstige Vertreter.
Halten Sie Ihre Zugangsdaten zu Ihrem Anmeldeverfahren für die Nutzung von digitalen Bauanträgen bereit.
Falls Sie noch kein ELSTER-Zertifikat (Privatpersonen), kein BundID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis (Privatpersonen) und kein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat – kurz MUK – (Unternehmen) haben, richten Sie sich ein entsprechendes Konto ein.
Rechnen Sie hierfür mit ca. 14 Tagen Vorlauf zu Ihrer Antragstellung, da ein Teil der Zugangsdaten auf postalischem Weg versendet wird.
Für die Beantragung einer BundID mit einem ELSTER-Zertifikat halten Sie Ihre 11-stellige persönliche Identifikationsnummer bereit. Sie finden diese u. a. auf Ihrem Einkommenssteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Halten Sie für die Beantragung eines Unternehmenskontos Ihre aktuelle Steuernummer bereit. Die Steuer-ID reicht für die Beantragung nicht aus.
Haben sich bei Ihnen in den letzten Monaten Ihre Adressdaten geändert? Dann prüfen Sie, ob die aktuellen Daten bereits in Ihrem ELSTER-Konto hinterlegt sind. Ist das nicht der Fall, lassen Sie die Daten ändern. Privatpersonen wenden sich an das Einwohnermeldeamt, Unternehmen an das Finanzamt. Die Änderung nimmt ggf. mehrere Wochen in Anspruch.
Eine digitale Antragstellung ist nicht abhängig von der hinterlegten Adresse, jedoch sollten Sie die Informationen in ihrem ELSTER-Konto stets aktuell halten.
In Ihrem Zertifikat können Sie zusätzlich eine E-Mail-Adresse hinterlegen, die für die Kommunikation mit Ihnen genutzt werden soll. Prüfen Sie die Aktualität der hinterlegten E-Mail-Adresse und ändern Sie diese online bei Bedarf ab.
Für alle an einem digitalen Antrag beteiligten Personen ist ein Anmeldeverfahren mit substantiellem „hohem“ Vertrauensniveau erforderlich.
In dem Bauantragsverfahren gibt es mindestens zwei Rollen, die in der Regel durch unterschiedliche Personen wahrgenommen werden. Dies sind Entwurfsverfassende und Freizeichnende.
Ausnahmsweise, bei Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht, können diese beiden Rollen auch von einer Person wahrgenommen werden. Die Vollmacht ist der Baurechtsbehörde vorzulegen.
Die Beteiligten des digitalen Antragsverfahrens benötigen entsprechende Zugangsdaten über ein Anmeldeverfahren mit hohem Vertrauensniveau zur Nutzung des Online-Dienstes.
Einige Funktionalitäten im virtuellen Bauamt setzen eine aktuelle Browser-Version voraus. Insbesondere auf Apple-Geräten funktioniert die Antragstellung nur mit der aktuellsten Version von Safari oder einem anderen Browser.
Das System leitet Sie durch die einzelnen Schritte Ihrer Antragstellung.
Sie geben die Daten in Echtzeit ein. Das bedeutet, dass das Online-Portal Ihre Daten-Eingabe speichert, sobald Sie in das nächste Eingabefeld wechseln. Gleiches gilt für den Upload von Dokumenten. Sobald dieser von Ihnen vorgenommen wurde, sind die Dokumente gespeichert, ohne die Notwendigkeit einer gesonderten Bestätigung der Speicherung durch Sie.
In jedem Schritt müssen die Daten vollständig hochgeladen werden, um den Antrag letztendlich einreichen zu können. Mit der Vollständigkeit der Dokumente lassen sich Nachforderungen vermeiden.
Die digitalen Dokumente müssen alle im „Portable Document Format Achivable“ (PDF/A) eingereicht werden.
Achten Sie daher bei der Vorbereitung Ihrer Dokumente darauf, dass diese im PDF/A-Format vorliegen. Abweichend davon vorliegende digitale Dokumente werden im PDF/A-Format nachgefordert. Nur im PDF/A-Format vorliegende digitale Dokumente sind für die Langzeitarchivierung geeignet und gesetzlich für die elektronische Übermittlung zugelassen.
Für die Langzeitarchivierung digitaler Dokumente, also die langfristige Aufbewahrung von digitalen Dokumenten, wird das sogenannte PDF/A-Format verwendet. Es basiert auf dem bekannten PDF-Format, wurde jedoch von der International Organization for Standardization (ISO) standardisiert, um sicher zu stellen, dass Dokumente auch nach vielen Jahren noch lesbar und unverändert sind.
PDF/A-Dokumente weisen folgende Merkmale auf:
- Keine Verschlüsselung
- Keine Audio- und Video-Inhalte
- Farben und Schriften müssen so definiert sein, damit Sie auch in Zukunft noch korrekt dargestellt werden können.
- Keine externen Verweise.
Alle Formate und Inhalte in einem Dokument müssen so eingebettet sein, dass auch in Zukunft für deren Darstellung keine externen Ressource benötigt wird.
An der Datei-Endung „.pdf“ ist jedoch nicht erkennbar, ob es sich um eine Datei im herkömmlichen PDF-Format handelt oder ob es sich um eine Datei im PDF/A-Format handelt. Um das zu erkennen, erscheint in den meisten Softwareprodukten, die PDF-Dateien lesen können, am oberen Rand ein farblich markierter Hinweis, auf die PDF/A-Konformität. Die Darstellung unterscheidet sich von Softwareprodukt zu Softwareprodukt.
Microsoft-Office-Produkte (beispielsweise Word und Excel) sowie LibreOffice bieten die Möglichkeit, Dokumente direkt im PDF/A-Format abzuspeichern. Über die folgende oder eine ähnliche Befehlsfolge kann mit den unterschiedlichen Software-Produkten und -ständen eine PDF/A-Datei erzeugt werden:
„Datei“ – „Exportieren“ – „PDF/XPS-Dokument erstellen“ – Dateityp „PDF (*pdf)“ – PDF-Option „ISO 19005-1-kompatibel (PDF/A)“ über das Optionsfeld auswählen – OK.
Kostenlose PDF-Konverter bieten die Möglichkeit, eine herkömmliche PDF-Datei in eine PDF/A-Datei umzuwandeln. In der Regel wird in einem solchen PDF-Konverter die PDF-Datei geöffnet und über Befehlsfolgen wie bspw. „Datei“ -> „Speichern unter“ -> Speicherort festlegen -> Dateityp „PDF/A Dokument (*pdf)“ umgewandelt.
CAD-Programme bieten ebenfalls in der Regel die Möglichkeit, aus einer Datei im DWG-Format eine Datei im PDF/A-Format zu erzeugen. Dies erfolgt meist ebenfalls über Befehle wie „Exportieren“ oder „Speichern“. In einigen Anwendungen ist auch der Befehl „Plotten“ hierfür auszuwählen, gefolgt von Parametern, die für diesen Plot auszuwählen sind.
Im Internet gibt es für die jeweiligen Softwareprodukte zahlreiche Hilfestellungen für die Umwandung von Dateien unterschiedlicher Formate in eine PDF/A-Datei.
Es sind sprechende Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen. Die Verwendung von gängigen oder leicht verständlichen Abkürzungen ist möglich. Verwenden Sie keine Umlaute (ä, ö, u).
Laden Sie einzelne Dokumente getrennt voneinander in den vom Virtuellen Bauamt vorgegebenen Felder hoch. Das erleichtert den Überblick und die Bearbeitung der Anträge.
Nachreichen von Dokumenten:
Bitte beachten Sie, dass pro Nachricht die Nachreichung auf 5 Unterlagen beschränkt ist. Reichen Sie mehr als 5 Dokumente nach, übermitteln Sie diese in zusätzlichen Nachrichten.
Speichern Sie die Dokumente in Leserichtung ab. Das erleichtert die Bearbeitung der Dokumente. Planunterlagen können nur dann bearbeitet werden, wenn der korrekte Maßstab angegeben ist.
Sind die Rechte auf Ihre Dokumente für eine vollständige Bearbeitung eingeschränkt, z. B. durch ein Kennwort, wird es im Laufe der Antragsbearbeitung zu Nachforderungen von digitalen Dokumenten kommen und kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern. Geschützte Dokumente können nicht zu einer digitalen Genehmigung zusammengeführt werden.
Aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir keine Dokumente, die auf externe Inhalte verweisen (z. B. Verlinkungen auf Internet-Adressen). Dokumente mit Hyperlinks werden von uns gelöscht und führen zu einer Nachforderung.
Standardmäßig wird von ViBa-BW der Vorgangstitel mit z. B. „Baugenehmigung für die Errichtung / Änderung / Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen“ vorausgefüllt. Die genaue Bezeichnung kann je nach Version abweichen.
Die Bearbeitung des Antrags erleichtert sich sowohl für die Antragstellenden, als auch für die Baurechtsbehörde, wenn hier treffende Titel verwendet werden:
- Errichtung eines Wohnhauses „Name der Person“
- Abbruch einer Garage „Name der Person“
- Nutzungsänderung einer Bäckerei in eine Schneiderei
Sobald Sie Ihren digitalen Antrag über die Online-Plattform einreichen, haben wir Zugriff auf Ihre Antragsdokumente und -informationen. Zuvor sehen nur Sie und die am Vorgang digital beteiligten Nutzer Ihre Antragsdaten.
Weitere Hilfestellungen
Weitere Hilfestellungen finden Sie im FAQ zum Virtuellen Bauamt des Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Wüttemberg.
Falls die Vordrucke während der Antragstellung in „ViBa-BW“ nicht über die angegebenen Links abrufbar sind, können diese auch über folgenden Link heruntergeladen werden:
Hier finden Sie weitere Hinweise zur Vollmacht für Planer oder Entwurfsverfasser, sowie eine Mustervollmacht, die jedoch nur ein Muster darstellt ohne Anspruch auf Richtigkeit. Diese Mustervollmacht wurde nicht durch das Land Baden-Württemberg erarbeitet und ist daher als reines Muster zu betrachten.