Gemeindeverwaltungsverband Gullen

Dezember 2024: Bauantragsverfahren im GVV ab 01.04.2025 nur noch digital

Der Landesgesetzgeber sieht in der aktuellen Landesbauordnung vor, dass Bauanträge ab 01.01.2025 nur noch digital eingereicht werden.

Als Plattform für das digitale Baugenehmigungsverfahren dient das landeseinheitliche Verfahren „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW).

Das Virtuelle Bauamt ist eine End-to-End-Lösung. Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum, ein Bereich in dem Bauherr, Baurechtsamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und gleichzeitig am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen setzt beim Virtuellen Bauamt auf die Nachnutzung des „Digitalen Bauantrags“ aus Mecklenburg-Vorpommern im Sinne des „Einer-für-Alle-Prinzips (EfA)“. Dabei entwickelt ein Bundesland eine Software, die alle Bundesländer dann nutzen können.

Die Bauherrschaft benötigt für das digitale Verfahren den vom Bundesinnenministerium angebotenen digitalen Identitätsnachweis (BundID). Die Registrierung erfolgt mittels Personalausweis oder Elster-Zertifikat. Die Bauherrschaft kann auch den Architekten, Entwurfsverfasser oder sonstige Personen als seine Vertreter bestimmen.

Der Entwurfsverfasser / Antragsteller meldet sich mit dem „Unternehmenskonto“ an, einem ebenfalls auf einem Elster-Zertifikat basierten Konto, über das viele Gewerbetreibende bereits verfügen. Der Entwurfsverfasser / Antragsteller lädt die Unterlagen auf die Plattform ViBa-BW hoch. Die Bauherrschaft überprüft bei Bedarf die Unterlagen und gibt den Antrag frei. Nach Abschluss des Verfahrens kann die Genehmigung heruntergeladen werden.

Der Gemeindeverwaltungsverband Gullen ist aktuell dabei, alle notwendigen Schritte für die Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens vorzubereiten. Dies bedarf eines intensiven Umstellungs- und Prüfprozesses. Zudem muss das Land als Anbieter des zentralen ViBa-BW alle 208 Baurechtsbehörden des Landes nach und nach für das Verfahren vorbereiten und einbinden.

Eine ausschließliche Einreichung der baurechtlichen Verfahren ab dem 01.01.2025 wird deshalb im Verbandsgebiet noch nicht möglich sein.

Ab sofort bietet der Gemeindeverwaltungsverband Gullen jedoch an, die Bauanträge parallel in digitaler Form über die Plattform ViBa-BW einzureichen.

Ab dem 01.04.2025 wird dann eine Einreichung der baurechtlichen Antragsverfahren nur noch (ausschließlich und verpflichtend) digital über die offizielle Online-Plattform ViBa-BW möglich sein.

Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Antrag aufgrund des Umstellungsprozesses leider noch verpflichtend in Papierform beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen vorgelegt werden. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Dennoch empfehlen wir den Architekten und Entwurfsverfassern dieses Angebot zu nutzen und die Anträge zweigleisig einzureichen. Dadurch können sich alle Beteiligten mit den neuen Prozessen und Vorgängen vertraut machen, um eine reibungslose Umsetzung des dann ausschließlich digitalen Verfahrens ab 01.04.2025 zu gewährleisten.

 

Der Zugang zur digitalen Antragstellung erfolgt über folgenden Link:

Weitere Informationen zur digitalen Baugenehmigung beim Gemeindeverwaltungsverband Gullen erhalten Sie unter:

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