Gemeindeverwaltungsverband Gullen

Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 im Bereich der Gemeinde Grünkraut (Bauhof und Feuerwehrhaus) gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.12.2024 den Entwurf zur 10. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 im Bereich der Gemeinde Grünkraut (Bauhof und Feuerwehrhaus) mit Begründung in der Fassung vom 27.11.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet liegt westlich des Hauptortes von Grünkraut, nördlich der „Kemmerlanger Straße“ in der Nähe des bestehenden Umspannwerkes und umfasst die folgenden Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 383 (Teilfläche), 384/1 (Teilfläche) und 421/5 (Teilfläche), Gemarkung Grünkraut. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 27.11.2024 und die nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 02.01.2025 bis 07.02.2025 im Internet auf der Internetseite www.gvv-gullen.de/flaechennutzungsplan im Beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 27.11.2024 und die nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 02.01.2025 bis 07.02.2025 im Amtssitz des GVV Gullen (Kaufstraße 11, 88287 Grünkraut-Gullen), sowie im Rathaus der Gemeinde Grünkraut (Scherzachstaße 2, 88287 Grünkraut) während den Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinde Grünkraut sind in der Regel:

Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag: 16:00 – 18:30 Uhr

Die allgemeinen Öffnungszeiten des GVV Gullen sind in der Regel:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag: 14:00 – 17:30 Uhr

Beachten Sie bitte, dass das Rathaus sowie das Dienstgebäude des GVV Gullen während der gesetzlichen Feiertage geschlossen bleibt.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 27.11.2024 Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete / Biotope; Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser: Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild: Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewerbung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft: Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe: menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen / Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
  • Ergebnisvermerk des Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Machbarkeitsuntersuchung am 29.04.2019 im Landratsamt Ravensburg (Vermerk vom 14.05.2019) mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidium Freiburg (zur Geotechnik mit allgemeinen Hinweisen), des Regierungspräsidiums Tübingen (zur Landwirtschaft, zu Gewässer und Boden sowie zum Naturschutz), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu Ziele der Raumordnung nach dem Regionalplan und zum Klima), des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung (zur Trinkwasserversorgung sowie zur Feuerlöschversorgung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Fachbereichen Planungsrecht (zur Durchführung einer Umweltprüfung sowie einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung), Gewerbeaufsicht (zu Gewerbelärmimmissionen auf angrenzende schützenswerte Bebauung, zu Geruchsimmissionen aus der angrenzenden Landwirtschaft und zur Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung), Natur- und Artenschutz (zum Landschaftsplan, zum Biotopverbund, zu artenschutzrechtlichen Belangen, insbesondere zu Kartierungen von Fledermäusen und Vögeln, sowie zur Erstellung einer artenschutzrechtlichen Prüfung, zu kartierten Biotope und zum Wasserschutzgebiet), Oberflächenwasser (zu oberirdischen Gewässer, Oberflächenwasserabfluss und Starkregenrisikovorsorge), Bodenschutz (zu den Belangen des Umweltschutzes, zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, zur Wertigkeit der anstehenden Böden, zur Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, zur Durchführung eines Bodenschutz- / Bodenmanagementkonzeptes, zu Bodenschutzmaßnahmen zur Bodenversiegelung und zum Hinweis zum Bodenschutz), Altlasten (zur Nichtbetroffenheit), Abwasser (zur Beseitigung von Abwasser und von Niederschlagswasser, zur Versickerung von Niederschlagswasser, zur Bemessung von Schmutzwasserkanalisation, zur Einleitung in einen Vorfluter, zur Verwendung von Drainagen, zu Möglichkeiten der Überwindung und zum Hinweis zur Verwendung nicht wassergefährdender Stoffe), Grundwasser (zur Wasserversorgung, zum Wasserschutzgebiet, zum Grundwasserschutz und zum allgemeinen Hinweis zum Grundwasser). Straßenbau (zur Entwässerung, Bepflanzung, Immissionen sowie Versorgungs- und Abwasserleitungen), Verkehr (zu Anpflanzungen in den Sichtfeldern).
  • Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung aus dem Jahr 2019 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidium Freiburg (zur Geotechnik und allgemeinen Hinweisen), des Regierungspräsidium Tübingen (zur Raumordnung, zur Landwirtschaft, zu Gewässer und Boden sowie zum Naturschutz), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu Ziele der Raumordnung nach dem Regionalplan), des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung (zur Trinkwasserversorgung sowie zur Feuerlöschversorgung) sowie des Landratsamtes Ravensburg zu den Fachbereichen Natur- und Artenschutz (zum Landschaftsplan, zum Biotopverbund, zu artenschutzrechtlichen Belangen, insbesondere zu Kartierungen von Fledermäusen und Vögel sowie zur Erstellung einer artenschutzrechtlichen Prüfung), Oberflächengewässer (zu oberirdischen Gewässer, Oberflächenwasserabfluss und Starkregenrisikovorsorge), Bodenschutz (zu den Belangen des Umweltschutzes, zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, zur Wertigkeit der anstehenden Böden, zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, zur Durchführung eines Bodenschutz-/Bodenmanagementkonzeptes, zu Bodenschutzmaßnahmen, zur Bodenversiegelung und zum Hinweis zum Bodenschutz), Altlasten (zur Nichtbetroffenheit), Abwasser (zur Beseitigung von Abwasser und Niederschlagswasser, zur Versickerung von Niederschlagswasser, zur Bemessung des Schmutzwasserkanalisation, zur Einleitung in einen Vorfluter, zur Verwendung von Drainagen, zu Möglichkeiten der Überwindung und zum Hinweis zur Verwendung nicht wassergefährdender Stoffe), Grundwasser (zur Wasserversorgung, zum Wasserschutzgebiet, zum Grundwasserschutz und zum allgemeinen Hinweis zum Grundwasser), Straßenbau (zur Entwässerung, Bepflanzung, Immissionen sowie Versorgungs- und Abwasserleitungen), Verkehr (zu Anpflanzungen in den Sichtfeldern)
  • Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der erneuten frühzeitigen Behördenunterrichtung aus dem Jahr 2022 gem. § 4 Abs. 1 BauGB des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Grundwasser (zu festgesetzten Wasserschutzgebieten in der Umgebung), Sachgebiet Bodenschutz (zur besseren Darstellung des Geltungsbereichs in der Planzeichnung, mit einem Verweis zur geltenden Stellungnahme vom 29.04.2019 und dem vorkommen hochwertiger Böden im Änderungsbereich), Sachgebiet Naturschutz (zum im Änderungsbereich liegenden hochwertigen Streuobstbestand, zum genehmigten Flächennutzungsplan Gullen 2030, zur inzwischen geltenden Regelung zum Schutz von Streuobstbeständen, zu einer notwendigen Planung weiterer Standort- und Ausführungsalternativen, zur Berücksichtigung der Vernetzungsfunktion Brutvogel- und Fledermauskartierung, zur Untersuchung der Bedeutung des Biotopverbunds und der lokalen Biotopvernetzung, zu artenschutzrechtlichen Belangen und der notwendigen Konfliktvermeidung).
  • Schalltechnische Untersuchung zur Verlegung des Bauhofs und der Feuerwehr des Büro Sieber in der Fassung vom 14.01.2021 (zu den Verkehrslärmimmissionen sowie zu den Lärmimmissionen der geplanten Nutzung als Feuerwehr und Bauhof).
  • Artenschutzrechtliches Fachgutachten zum Bebauungsplan „Verlegung Bauhof und Feuerwehr“ des Büro Sieber in der Fassung vom 18.12.2020 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Änderungsgebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
  • Antrag auf Umwandlungsgenehmigung nach § 33a Abs. 2 NatSchG BW der Sieber Consult GmbH vom 08.08.2024 (zum Eingriff in geschützte Streuobstbestände innerhalb des Änderungsbereichs und dem angedachten Ausgleich)

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben werden. Stellungsnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@gvv-gullen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die si im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. m.§ 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Grünkraut-Gullen, den 19.12.2024

gez. Holger Lehr, Verbandsvorsitzender

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