Gemeindeverwaltungsverband Gullen

15. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen im Bereich der Gemeinde Waldburg „Agri-PV Anlage Kalksteige“

Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauaGB)

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen hat in seiner Sitzung am 09.04.2025 die Aufstellung der 15. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen im Bereich der Gemeinde Waldburg „Agri-PV Anlage Kalksteige“ beschlossen.

Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft und Wald soll in eine Sonderbaufläche (SO) für die Gewinnung regenerativen Energien (Photovoltaik) in Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung umgenutzt werden.

Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung ist aus der abgebildeten Darstellung ersichtlich. Er befindet sich nördlich des Hauptortes Waldburg, nordöstlich des Teilortes Greut. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Flst.-Nr. 32/2, 35/2 und 35/3, sowie 40/2, 40/4 und 146/1. 

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. 

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Grünkraut-Gullen, den 30.04.2025

gez. Patrick Söndgen, Verbandsvorsitzender

Öffentliche Bekanntmachung: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 15. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen im Bereich der Gemeinde Waldburg „Agri-PV Anlage Kalksteige“

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 15. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 im Bereich der Gemeinde Waldburg „Agri-PV Anlage Kalksteige“ wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 

Im Dienstgebäude des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen, sowie im Rathaus der Gemeinde Waldburg wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.05.2025 bis 30.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentliche unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

  • Rathaus Waldburg, Hauptstraße 20, 88289 Waldburg – Öffnungszeiten: Mo.-Fr. von 08:00 – 12:00 Uhr und Do. von 17:00 – 18:30 Uhr
  • Dienstgebäude des Gemeindeverwaltungsverbands Gullen, Kaufstraße 11, 88287 Grünkraut – Gullen, 1. Stock – Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 – 12:00 Uhr und Mi., 14:00 – 17:30 Uhr
Beachten Sie bitte, dass das Rathaus und das Dienstgebäude des Gemeindeverwaltungsverbands Gullen während der gesetzlichen Feiertage geschlossen sind.
Hinweise: Weitere Informationen können von Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.
Grünkraut – Gullen, den 30.04.2025
gez. Patrick Söndgen, Verbandsvorsitzender
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