Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen hat in seiner Sitzung am 09.04.2025 die Aufstellung der 14. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen im Bereich der Gemeinde Bodnegg „Kofeld IV“ beschlossen.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Darstellung einer Wohnbaufläche für die überwiegend ortsansässige Bevölkerung zur Erhaltung einer ausgewogenen Einwohnerzusammensetzung.
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich.
Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem untenstehenden Lageplan ersichtlich.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Zur Begründung des Entwurfes wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im sogenannten Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Grünkraut-Gullen, den 30.04.2025
gez. Patrick Söndgen, Verbandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 14. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen im Bereich der Gemeinde Bodnegg „Kofeld IV“
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 14. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2030 im Bereich der Gemeinde Bodnegg „Kofeld IV“ wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im untenstehenden Lageplan dargestellt.
Im Dienstgebäude des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen, Besprechungszimmer, sowie im Rathaus der Gemeinde Bodnegg wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.05.2025 bis 30.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
- Rathaus Bodnegg, Dorfstraße 18, 88285 Bodnegg – Öffnungszeiten: Mo. – Fr. von 09:00 – 12:00 Uhr und Do. von 15:00 – 18:00 Uhr
- Dienstgebäude des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen, Kaufstraße 11, 88287 Grünkraut-Gullen, 1. Stock – Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. und Fr. von 08:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich Mi. von 14:00 – 17:30 Uhr
Beachten Sie bitte, dass das Rathaus und das Dienstgebäude des Gemeindeverwaltungsverbandes Gullen während der gesetzlichen Feiertage geschlossen ist.
Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.
Grünkraut-Gullen, den 30.04.2025
gez. Patrick Söndgen, Verbandsvorsitzender